FSnD Promoting Werbeplattform, wo auf spezielle Firmen, Webseiten und Angebote sowie Anbieter aus dem Internet verwiesen wird.
Nützliche Links und Firmen, Webseiten aus allen Branchen und Bereichen. Spezialisten, Experten, die wir Ihnen Empfehlen, die für Sie hilfreich und einen Mehrwert darstellen könnten.
Als Heilpraktiker gilt in Deutschland, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein (nach § 1 des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetz). Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich.
In der Schweiz besteht ein entsprechendes Berufsbild. Das SBFI hat am 28. April 2015 eine Genehmigung erteilt für die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker. Hiermit entstand ein schweizweit anerkannter und geschützter Titel für vier spezifische Fachrichtungen:
Ayurveda-Medizin,
Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin (TCM)
traditionelle europäische Naturheilkunde (TEN).
Zuvor gab es uneinheitliche kantonale Bestimmungen zur Ausübung der Naturheilkunde. Die eidgenössische Prüfung wird von der 'Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM)' durchgeführt.
In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst ausschließlich den Ärzten und – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – den Psychotherapeuten vorbehalten. Die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers sowie die Ausbildung dazu ist in Österreich durch das Ärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz verboten und strafbar. Diese Regelung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof geprüft und als EU-rechtskonform bestätigt.
Das Berufsbild des Heilpraktikers umfasst die allgemeine Heilkundeausübung und wird durch die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ ausgedrückt. Vom Arzt oder Psychotherapeuten unterscheidet ihn, dass für ihn keine Ausbildung vorgeschrieben ist. Seine Befugnisse sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt. So ist es nicht möglich, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder Geburtshilfe zu betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten zu behandeln. Heilpraktikern ist ohne Einschränkungen die Ausübung der Psychotherapie und Physiotherapie gestattet, jedoch nicht unter der geschützten Bezeichnung Psychotherapeut (§ 1 PsychThG). Personen mit nur beschränkter (sektoraler) Erlaubnis zur Heilkundeausübung ist die Ausübung der Heilkunde auf die erlaubten Bereiche beschränkt.
Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen sie nicht verordnen. Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl schulmedizinische als auch naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein. Häufig führen Heilpraktiker mit Vollzulassung Zusatzbezeichnungen wie:
Phytotherapie
Homöopathie
Aromatherapie
Chiropraktik und Osteopathie
Physiotherapie
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) z. B. Akupunktur
Kinesiologie
Bioenergetik
Atemtherapie
Blutegelbehandlung
Ausleitende Verfahren
Bioresonanztherapie
mit dem Schwerpunkt (nicht Einschränkung gemeint) auf Psychotherapie auch:
Systemische Therapie
NLP-Therapeut
Autogenes Training
Hypnose
Der Patient bezahlt in der Regel die Rechnung für seine Behandlung selbst, bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Das Behandlungsverhältnis regelt sich demnach auch nicht nach der GOÄ.
Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau sowie in der Geburtshilfe. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Heilpraktiker keine Geschlechtskrankheiten behandeln. Davon ausgenommen sind Krankheiten der primären Geschlechtsorgane, sofern diese nicht sexuell übertragbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose. Von Heilpraktikern entnommene Blutproben dürfen laut Strafprozessrecht nicht vor Gericht verwendet werden.
Wir werden Ihnen hier Heilpraktiker Chiropraktiker bzw. Osteopathie Zentrum aus folgenden Städten nach und nach auflisten. Sehen Sie als Beispiel: Chiropraktiker Osteopathie Zentrum Heilpraktiker Ebersberg - München, aus ganz Bayern, Bsp. Freising, Erding, Grafing, Zorneding, Augsburg, Rosenheim, Passau, Germering, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Gilching sowie auch Deutschland weit. Natürlich auch aus dem Ausland, wie Schweiz, Österreich und anderen Ländern.
Auch aus folgenden Städen, als Beispiel: Osteopathie, Heilpraktiker, Naturheilpraxis Chiropraktiker aus Dachau, Ismaning, Augsburg, Inning, Neufarn/Eching, Herrsching, Gröbenzell, Erding, Taufkirchen (Vils), Markt Schwaben, Germering, Landshut, Bad Tölz, Wolfratshausen, Geretsried, Moosach, Aichach, Weilheim, Holzkirchen, Garching, Gräfelfing, Unterföhring, Krailling, Unterschleißheim, Oberschleißheim, Landsberg am Lech, Herrsching, Andechs, Alling, Weßling Moorenweis Ingolstadt, Mühldorf, Straubing, Vaterstetten, Oberhaching, Gilching, Poing Penzberg, Traunstein, Miesbach, Olching, Puchheim, Aschheim, Aying, Neubiberg, Höhenkirchen, Kirchheim, Ottobrunn, Daglfing, Planegg, Unterpfaffenhofen, Martinsried, Oberpframmern, Karlsfeld, Deisenhofen Hallbergmoos, Wasserburg, Nürnberg und weitere Orte.